Rissige Häuser: Staat erkennt Naturkatastrophe an

Per Ministerialerlass vom 24. September 2024, der im Amtsblatt vom 19. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, wurde die Gemeinde VILLENEUVE-LES-BEZIERS für das Jahr 2023 als Naturkatastrophe für Schäden anerkannt, die durch differenzielle Bodenbewegungen infolge von Trockenheit und Wiederaustrocknung der Böden verursacht wurden.

Der durch Ministerialerlass festgestellte Zustand einer Naturkatastrophe kann für Versicherte, die durch ihren Versicherungsvertrag gedeckt sind, einen Anspruch auf Deckung von Sachschäden begründen.

Die Geschädigten haben ab dem 19. Oktober 2024, dem Datum der Veröffentlichung des Erlasses im Amtsblatt, 30 Tage Zeit, um bei ihrem Versicherer eine Schadensmeldung einzureichen.

Link zum Erlass :

https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=vSgfSdlwrtYF2U6rd0MNPtxJZvxKXBoNLUNa3sUly-c

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