Lärm und Belästigung
Die schönen Tage sind zurückgekehrt und für alle, die einen Garten haben, ist das Wochenende ideal für Gartenarbeit oder Heimwerker.
Aber darf man eigentlich an Sonn- und Feiertagen seinen Rasen mähen? Was sagt das Gesetz? Wir antworten Ihnen.
Für Arbeiten mit lärmenden Geräten (Rasenmäher, Motorhacke, Kettensäge, Bohrmaschine...) gelten gesetzlich festgelegte Zeiten.
Der Präfekt legte die Öffnungszeiten fest, die für alle Gemeinden im Departement Hérault gelten, Privatpersonen können ihre Arbeiten selbst durchführen:
- an Werktagen von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 19.30 Uhr;
- samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr;
- Sonntags und an Feiertagen von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Diese Regeln gelten für alle lärmenden Geräte (Heckenschere, Kettensäge, Motorhacke, Bohrmaschine usw.).
Lesen Sie den Beschluss : hier
Öffentliche und private Baustellen gelten nicht die gleichen Öffnungszeiten wie für Privatpersonen. Die Öffnungszeiten sind : Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis maximal 20.00 Uhr.
Weitere Informationen : die Website des Centre d'Information et de Documentation sur le Bruit (CIDB) besuchen