Erlasse zu allgemeinen Regelungen

Ein Gemeinderatsbeschluss ist eine einseitige Verwaltungsentscheidung, die vom Bürgermeister oder in seinem Auftrag von einem stellvertretenden Bürgermeister getroffen wird.

Er ist von Rechts wegen vollstreckbar, nachdem er veröffentlicht, ausgehängt oder den betroffenen Personen zugestellt wurde. In den meisten Fällen werden sie vorher an die Unterpräfektur oder Präfektur weitergeleitet, um ihre Rechtmäßigkeit zu bestätigen. Die Beschlüsse, Entscheidungen und Verfügungen des Bürgermeisters können im Rathaus eingesehen werden und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Eine Stadtverordnung kann in allen kommunalen Zuständigkeitsbereichen erlassen werden, auch wenn die Verordnungen, die im Rahmen der Befugnisse der Stadtpolizei erlassen werden, am besten bekannt sind.

Parken und Verkehr

Städtische Einrichtungen
Gesundheit und Hygiene
Öffentliche Sicherheit
de_DEDE