Familienbuch

Wer kann ein Familienbuch erhalten?

  • Das Brautpaar bei der Hochzeitszeremonie
  • Der oder die Eltern, die nach der Geburt des ersten Kindes nicht verheiratet waren, sofern die Abstammung des Kindes festgestellt wurde.
  • Der oder die Personen, die ein Kind adoptiert haben

Wo kann man ein Familienbuch beantragen?

Im Rathaus des Ortes :

  • Heiratsurkunde für die Eheleute
  • Geburtsurkunde des ersten Kindes für unverheiratete Eltern
  • des Wohnsitzes der Beteiligten in allen Fällen

Wann kann ein zweites Exemplar des Familienbuchs beantragt werden?

  • Bei Verlust oder Diebstahl des Passes (Vorlage einer Anzeige bei der Polizei oder einer Verlustbescheinigung und eines Wohnsitznachweises)
  • Im Falle einer Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, faktischer Trennung, Meinungsverschiedenheiten
  • Bei Änderungen der Abstammung oder des Namens der im Pass aufgeführten Personen

Aushändigung von Familienbüchern

  • Im Rathaus gegen Vorlage eines Identitätsnachweises

Achtung!

Die Verwendung eines Familienbuches, das unvollständig oder aufgrund von Änderungen im Status der betreffenden Personen unrichtig geworden ist, kann strafrechtlich verfolgt werden.

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