Bescheinigungen über die Aufnahme

Wo?

Der Antrag muss im Rathaus gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Der Gastgeber muss vor Ort ein Formular ausfüllen.
  • er darf nur Originalunterlagen vorlegen
  • Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt 1 Monat.

Einzureichende Unterlagen

  • Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers
  • Mietvertrag oder Eigentumsurkunde, in der u.a. die Wohnfläche der Wohnung angegeben ist.
  • Nachweis des Wohnsitzes, der nicht älter als 3 Monate sein darf (EDF-, Telefon- oder Wasserquittung)
  • Einkommensnachweise für die letzten drei Monate vor Antragstellung
  • die Passnummer und die vollständige Adresse der aufgenommenen Person sowie ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort kennen
  • 1 Steuermarke von 45 Euro, die an das IMO ausgestellt ist - 1 an den Antragsteller adressierter und frankierter Umschlag
  • Wenn der Gast minderjährig ist: Bescheinigung in französischer Sprache der Erziehungsberechtigten über die Genehmigung der Reise mit Legalisierung der Unterschrift durch die örtlichen ausländischen Behörden.
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