Meldung von Hunden der 1. und 2. Kategorie

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über gefährliche Tiere sind Sie als Eigentümer oder Halter von Hunden der 1. und 2. Kategorie seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes eine Genehmigung für die Haltung von Hunden (für Hunde, die älter als 1 Jahr sind) oder eine vorläufige Genehmigung für die Haltung von Hunden (für Hunde, die jünger als 8 Monate sind) zu beantragen.

Verfahren

Die Ausstellung einer dieser Genehmigungen ist an die Einreichung einer Akte bei der Stadtpolizei gebunden, die aus folgenden Teilen besteht:

Wo?

Bei der Police Municipale, place Gabriel Péri 34420 Villeneuve-lès-Béziers
Tel.: 04.67.39.90.01

Wer?

Die Meldung muss vom Eigentümer des Hundes vorgenommen werden.

Vorzulegende Unterlagen

  • Hundebuch
  • Identifikationskarte (mit Tätowierungsnummer)
  • Gültige Bescheinigung über Tollwutimpfung
  • Gültige Versicherungsbescheinigung
  • Für Hunde der 1. Kategorie: Sterilisationsbescheinigung
  • Bescheinigung über die Eignung des Eigentümers, ausgestellt von einem anerkannten Ausbilder
  • Bescheinigung über die Verhaltensbeurteilung des Hundes, die von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurde. Da diese Bescheinigung nur für Hunde ausgestellt werden kann, die älter als 8 Monate sind, wird für Tiere, die jünger als 8 Monate sind, eine vorläufige Genehmigung ausgestellt.
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