Was ist das?
Mit dieser Formalität wird bestätigt, dass die Unterschrift auf dem Dokument mit der Identität der Person übereinstimmt, die es unterzeichnet hat.
Wo?
Der Antrag muss im Rathaus gestellt werden.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss in Anwesenheit des bevollmächtigten Angestellten unterschreiben.
- Er muss seine Identität nachweisen (gültiger Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung).
- Die betreffende Handlung muss in französischer Sprache verfasst sein und einen gesetzlichen Charakter haben, gemeinnützig sein und den Verwaltungsvorschriften entsprechen.
- Private Dokumente können nicht Gegenstand einer Unterschriftsbeglaubigung sein.
- Es werden keine Genehmigungen für die Ausleihe von Fahrzeugen ins Ausland legalisiert.
Unterschriftsbeglaubigungen werden nun nicht mehr für Dokumente vorgenommen, die nur von privatem Interesse sind.
Um eine administrative Verpflichtung zur Ausstellung des Dokuments nachzuweisen: Legen Sie das Antragsschreiben der Organisation vor, die das Dokument beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der französischen Regierung : service-public.fr