Die Ehe

Wo kann die Ehe geschlossen werden?

Der Ort kann eine der folgenden Gemeinden sein:

  • der Wohnsitz oder Aufenthaltsort eines der zukünftigen Ehegatten,
  • Der Wohnsitz oder Aufenthaltsort eines Verwandten der zukünftigen Eheleute.

Wann können Ehen geschlossen werden?

Die Eheschließung kann nicht vor dem 10. Januar 2010 erfolgen.ème Tag nach der Veröffentlichung der Verlobung.

Der Tag der Feier wird in Absprache mit dem Rathaus festgelegt.

Zu liefernde Dokumente :

  • Vollständige Kopie der Geburtsurkunde
    • die zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 3 Monate ist, wenn sie in Frankreich ausgestellt wurde.
    • die zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als sechs Monate ist, wenn sie in einem Konsulat ausgestellt wurde.
  • Ein von einer Behörde ausgestellter Identitätsnachweis
  • Ein Nachweis des Wohnsitzes oder des Aufenthalts
  • Eine Bescheinigung über die Ehelosigkeit oder Nichtwiederverheiratung für Ausländer sowie eine Bescheinigung über die Gewohnheiten.
  • Kopie des Personalausweises der Zeugen (die Zeugen müssen volljährig sein, ihre Anzahl beträgt mindestens 2 und höchstens 4)
  • Eine Bescheinigung des Notars im Falle eines Ehevertrags
  • Die vom Standesbeamten ausgehändigten Vordrucke, die von den zukünftigen Eheleuten ausgefüllt wurden.

Wo können Sie die Heiratsakte abholen und einreichen?

Beim Standesamt des Rathauses, 1 rue de la Marianne.

Wann kann die Heiratsakte abgeholt und eingereicht werden?

  • Die Unterlagen können täglich von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden.
  • Die Einreichung der vollständigen Akte kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Fristen für die Einreichung des Antrags

Die Einreichung des vollständigen Antrags muss erfolgen:

  • 30 Tage vor dem Datum der Eheschließung, wenn beide Ehepartner französische Staatsbürger sind.
  • 45 Tage vor der Eheschließung, wenn die Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland wohnen.
de_DEDE