Wer kann ein Familienbuch erhalten?
- Das Brautpaar bei der Hochzeitszeremonie
- Der oder die Eltern, die nach der Geburt des ersten Kindes nicht verheiratet waren, sofern die Abstammung des Kindes festgestellt wurde.
- Der oder die Personen, die ein Kind adoptiert haben
Wo kann man ein Familienbuch beantragen?
Im Rathaus des Ortes :
- Heiratsurkunde für die Eheleute
- Geburtsurkunde des ersten Kindes für unverheiratete Eltern
- des Wohnsitzes der Beteiligten in allen Fällen
Wann kann ein zweites Exemplar des Familienbuchs beantragt werden?
- Bei Verlust oder Diebstahl des Passes (Vorlage einer Anzeige bei der Polizei oder einer Verlustbescheinigung und eines Wohnsitznachweises)
- Im Falle einer Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, faktischer Trennung, Meinungsverschiedenheiten
- Bei Änderungen der Abstammung oder des Namens der im Pass aufgeführten Personen
Aushändigung von Familienbüchern
- Im Rathaus gegen Vorlage eines Identitätsnachweises
Achtung!
Die Verwendung eines Familienbuches, das unvollständig oder aufgrund von Änderungen im Status der betreffenden Personen unrichtig geworden ist, kann strafrechtlich verfolgt werden.