Militärische Volkszählung

Jeder Bürger im Alter von 16 Jahren ist verpflichtet, sich im Rathaus seines Wohnortes registrieren zu lassen. Der gesetzliche Vertreter kann dies an seiner Stelle tun.

Seit 1999 werden Jungen und Mädchen, die ab dem 1. Januar 1983 geboren wurden, in ihrem Geburtstagsmonat registriert.
Es wird eine Bescheinigung über die Volkszählung sowie ein Informationsheft über den neuen Nationaldienst ausgehändigt.

Vorzulegendes Dokument :
- Familienbuch oder Geburtsurkunde
- Gültiger Personalausweis.

Bei Verlust dieser Bescheinigung muss der Betreffende ein Duplikat beantragen bei :
Centre du Service National Caserne Mangin
BP 60910 - 66020 Perpignan Cedex
Tel: 04 68 35 89 56

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