Wo?
Der Antrag muss im Rathaus gestellt werden.
Voraussetzungen
- Der Gastgeber muss vor Ort ein Formular ausfüllen.
- er darf nur Originalunterlagen vorlegen
- Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt 1 Monat.
Einzureichende Unterlagen
- Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers
- Mietvertrag oder Eigentumsurkunde, in der u.a. die Wohnfläche der Wohnung angegeben ist.
- Nachweis des Wohnsitzes, der nicht älter als 3 Monate sein darf (EDF-, Telefon- oder Wasserquittung)
- Einkommensnachweise für die letzten drei Monate vor Antragstellung
- die Passnummer und die vollständige Adresse der aufgenommenen Person sowie ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort kennen
- 1 Steuermarke von 45 Euro, die an das IMO ausgestellt ist - 1 an den Antragsteller adressierter und frankierter Umschlag
- Wenn der Gast minderjährig ist: Bescheinigung in französischer Sprache der Erziehungsberechtigten über die Genehmigung der Reise mit Legalisierung der Unterschrift durch die örtlichen ausländischen Behörden.