Freizeitbetreuung ohne Unterkunft

Die ALSH sind von der Regionaldirektion für Jugend, Sport und sozialen Zusammenhalt und von der Kindergeldkasse des Departements Hérault zugelassen. Sie betreuen Schulkinder von 3 bis 11 Jahren in vier Zentren je nach Alter während der Schulzeit am Mittwoch und durchgehend während der Schulferien.

Die ALSH-Aufnahmebedingungen

Sie müssen ein Anmeldeformular im Freizeitzentrum von Villeneuve-lès-Béziers abholen.

  • Das von Ihnen auszufüllende Dossier
  • Fotokopien der Impfseiten des Gesundheitsheftes
  • Melden Sie sich und legen Sie eine Fotokopie vor, wenn eine gültige IAP vorliegt.
  • Eine Fotokopie der Haftpflichtversicherung oder der außerschulischen Versicherung
  • Ein Nachweis des Wohnsitzes (EDF, GDF.......)
  • Die Mitteilung der CAF *

* Nicht erforderlich, wenn das Kind die außerschulischen Dienste besucht.


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