Stadtplanung

Die Abteilung Stadtplanung informiert und begleitet Sie bei Ihren Immobilienprojekten.

Abteilung Stadtplanung - Rathaus, 1 rue de la Marianne, 34420 Villeneuve-lès-Béziers

Tel.: 04 67 39 47 80 - E-Mail: urbanisme@villeneuve-les-beziers.fr

Entmaterialisierung der Anträge auf Städtebaugenehmigungen

Seit dem 1. Januar 2022 sind wir bereit, Ihre Anträge schnell und einfach entgegenzunehmen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie das offizielle Cerfa identifizieren, das im Portal für die Einreichung ausgewählt werden muss. Sie können auf das Cerfa von der Website des Öffentlicher Dienst.

WICHTIG: Im Falle eines Eingabefehlers im Formular, wenn Sie vergessen haben, ein Dokument einzureichen, oder wenn Sie ein falsches Dokument eingereicht haben (usw.), kann der Antrag nicht ohne Intervention des Sachbearbeiters geändert werden. Bitte reichen Sie keinen neuen Antrag ein und schicken Sie eine E-Mail an die Abteilung Stadtplanung, in der Sie die Fehler erwähnen.

Im Falle eines unbeabsichtigten Fehlers (z.B. doppelte Einreichung von Unterlagen) können Sie auch einen Antrag auf Rücknahme der Unterlagen stellen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/fichiers/05_DEMANDER_SUPPRESSION_DOSSIER.pdf

Lokaler Stadtentwicklungsplan (PLU)

In diesem Abschnitt können Sie den lokalen Bebauungsplan der Gemeinde und die Vorschriften auf der offiziellen Website des Geoportals für Stadtplanung einsehen.

Formalitäten

Die Erteilung einer Städtebaugenehmigung ermöglicht es der Gemeinde zu überprüfen, ob die Arbeiten mit den städtebaulichen Vorschriften übereinstimmen. Je nach Art des Projekts und des Ortes muss ein Antrag auf Genehmigung (Baugenehmigung, Raumplanungsgenehmigung...) oder eine vorherige Bauanmeldung eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Stadtplanungszertifikat zu beantragen, um Informationen über das Grundstück zu erhalten, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Fassadenrenovierung

Die Renovierung muss in allen Bereichen vorher angemeldet werden und bedarf der Zustimmung des Architekten der französischen Bauwerke im Stadtzentrum). 

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DP 1: Lageplan
  • DP 11: Beschreibung der Arbeiten : Beispiel
  • DP 5: Darstellung des Projekts (die Elemente können handschriftlich auf den Fotografien angegeben werden)
  • DP 6: Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • DP 7: Fotografien der Fassade
  • PA 8: Fotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden vom Grundstück oder von der Straße aus

Installation einer Klimaanlage

Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren einer vorherigen Erklärung und im Stadtzentrum der Zustimmung des Architekten der französischen Bauwerke (architecte des Bâtiments de France).

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DP1: Lageplan:  planCadastralNormalisecentrevilleAA
  • DP 11: Beschreibung der Arbeiten: Beschreibung des Geräts (Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Installation des Geräts (Dach, Dachboden, Kasten...) 
  • PA 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe des Standorts der Vorrichtung.
  • DP 6: ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • PA 7: Fotografien der Fassade und/oder des Daches
  • PA 8: Fotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden und/oder des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus

Installation von Solar-/Photovoltaikanlagen

Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren einer vorherigen Erklärung und im Stadtzentrum (500 m um die Kirche) der Zustimmung des Architekten der französischen Bauwerke.

Wenn sich das Gebäude im Schutzbereich eines eingetragenen historischen Monuments (Kirche) befindet, kann es sein, dass der Architekt der französischen Bauwerke die Installation von Photovoltaikpaneelen auf dem Dach des Gebäudes nicht genehmigt, insbesondere wenn deren Fläche im Verhältnis zur Dachfläche zu groß ist.

Wenn möglich, können die Paneele auf dem Dach eines Nebengebäudes mit einfachem Erdgeschoss installiert werden, das vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar ist, und nicht auf dem Hauptdach des Gebäudes.
Sie könnten auch bei einer Pergola, die eine Terrasse überdacht, in Betracht gezogen werden.

Andernfalls kann der Entwurf akzeptiert werden, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Verlegung über dem Dach, vorzugsweise in einem einzigen Streifen (in einer einfachen rechteckigen Geometrie) direkt über der Traufe auf dem untersten Teil der Dachfläche. In keinem Fall dürfen sie sich in der Nähe des Dachfirsts befinden. Die längste Seite jedes Paneels muss in Richtung der Dachneigung verlegt werden.
  • Die Paneele sind braun oder terrakottafarben.
  • Die Oberfläche ist matt. Die Rahmen und Halterungen sind in der gleichen Farbe wie die Paneele.

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DP 1: Lageplan
  • P 11: Baubeschreibung: Beschreibung der Vorrichtung (Leistung, Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Aufstellung der Vorrichtung
  • PA 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe der Anordnung der Paneele
  • DP 6: ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • DP 7: Fotografien des Daches
  • DP 8: Fotografien des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus

Quellen: Die Unités Départementales de l'Architecture et du Patrimoine (UDAP), die CAPEB, die C.A.U.E. und die lokale Energieagentur haben sich für die Erstellung dieses Leitfadens zusammengeschlossen.

Auszüge

Kataster

Dieser Service ermöglicht es Ihnen, diese Planblätter zu suchen, einzusehen und zu bestellen.

Die Mietgenehmigung

Die Communauté d'Agglomération Béziers Méditerranée hat das System "permis de louer" eingeführt, um unwürdige Wohnverhältnisse zu bekämpfen. Die Gemeinde Villeneuve hat diese Maßnahme in einem bestimmten Gebiet eingeführt (siehe Plan).

Diese vorherige Genehmigung wird von der Gemeinde an Eigentümer ausgestellt, die eine neue Vermietung ihrer Immobilie starten möchten.

Wenn sich Ihre Immobilie in einem von der Regelung betroffenen Gebiet befindet und Sie den Mieter wechseln, müssen Sie einen Antrag auf vorherige Genehmigung der Vermietung stellen.

Sie können das Amt für Wohnungswesen kontaktieren, wenn Sie Fragen zu diesem Programm haben. Ein Techniker wird einen Kontrollbesuch in der Wohnung durchführen. Die Genehmigung zur Vermietung kann erteilt, an Bedingungen geknüpft oder verweigert werden. Die Entscheidung über die Ablehnung oder Genehmigung kann begründet werden und muss die Art der vorgeschriebenen Arbeiten oder Anpassungen angeben.

Kontaktinformationen :

Agence de l'Habitat, 1 Avenue du Président Wilson, 34500 BEZIERS
Tel.: 04.99.41.34.94
Mail : agencehabitat@beziers-mediterranee.fr

Cerfa-Formular : cerfa n°15652*01

Beihilfen und Zuschüsse - Wohnen, Unterkunft

Um alles über die in der Agglo angebotenen Hilfen für Wohnen und Energiesparen zu erfahren, bietet Ihnen die Agglo eine zentrale Anlaufstelle: die Agence de l'Habitat, die von einem Team von Technikern geleitet wird. 

Sie bietet kostenlose und persönliche Informationen und Beratung. Sie begleitet Sie bei den Schritten und Hilfen, die für Ihr Projekt zur Verfügung stehen (ANAH-Hilfen und Eigenmittel der Agglo).

Kontakt : 

Habitat Agency 1 avenue du Président Wilson
34500 Béziers  
8.30-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr  
Tel.: 04 99 41 34 94  
agencehabitat@beziers-mediterranee.fr

Bekanntmachung über die elektronische Beteiligung der Öffentlichkeit

Am 05/11/2024

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG ÜBER ELEKTRONISCHE KANALE VOR DER GENEHMIGUNG DES DOSSIERES FÜR DIE EINRICHTUNG DER ZAC "LA CLAUDERY".

In Anwendung der Bestimmungen von Artikel L123-19 des Umweltgesetzbuches wird eine öffentliche Beteiligung auf elektronischem Wege zum Entwurf der Gründungsunterlagen der Zone d'Aménagement Concertée (ZAC) "La Claudery" organisiert. Dieser Entwurf, der einer Umweltprüfung unterzogen wird, betrifft die Erweiterung des Gewerbegebiets "La Claudery" in der Gemeinde Villeneuve-lès-Béziers.

Die elektronische Beteiligung der Öffentlichkeit wird über einen Zeitraum von 31 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden: von Montag, dem 25. November um 8.00 Uhr bis Donnerstag, dem 26. Dezember 2024 einschließlich.

ASchraube: Link

Dedizierte Plattform : 

https://www.democratie-active.fr/zac-claudery-ppve/ wo alle Dokumente, die die Teilnahmeunterlagen bilden, heruntergeladen werden können.

Elektronisches Register :

https://www.democratie-active.fr/zac-claudery-ppve

E-Mail: zac-claudery@democratie-active.fr

Nach Abschluss der elektronischen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Behörde, die für die Entscheidung über die Genehmigung der Unterlagen zur Einrichtung der ZAC "La Claudery" zuständig ist, d.h. die Gemeinde Villeneuve-lès-Béziers, die Zusammenfassung der Anmerkungen und Vorschläge der Öffentlichkeit sowie die Antworten des Projektträgers auf diese Anmerkungen und Vorschläge veröffentlichen. Diese Dokumente werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten auf der Internetseite der Stadtverwaltung und auf der Internetseite für das Beteiligungsverfahren unter folgender Adresse einsehbar sein: https://www.democratie-active.fr/zac-claudery-ppve/

Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung auf elektronischem Wege wird die Akte zur Einrichtung der ZAC "La Claudery", die gegebenenfalls geändert wurde, um den Bemerkungen, Stellungnahmen und Vorschlägen Rechnung zu tragen, dem Stadtrat von Villeneuve-lès-Béziers zur Genehmigung vorgelegt.

Am 05/11/2024

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG ÜBER ELEKTRONISCHE KANALE VOR DER GENEHMIGUNG DES DOSSIERES FÜR DIE EINRICHTUNG DER ZAC "PECH AURIOL - LE CROS".

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.123-19 des Umweltgesetzbuches wird vom 25. November bis 26. Dezember 2024 einschließlich eine elektronische Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der Akte zur Einrichtung der ZAC "Pech Auriol - Le Cros" eröffnet und organisiert.

Die elektronische Beteiligung der Öffentlichkeit wird über einen Zeitraum von 31 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden: von Montag, dem 25. November um 8.00 Uhr bis Donnerstag, dem 26. Dezember 2024 einschließlich.

ASchraube: Link

Dedizierte Plattform : 

https://www.democratie-active.fr/zac-pech-auriol-le-cros-ppve

Elektronisches Register :

https://www.democratie-active.fr/zac-pech-auriol-le-cros-ppve

E-Mail: zac-pech-auriol-le-cros@democratie-active.

Nach Abschluss der elektronischen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Behörde, die für die Entscheidung über die Genehmigung der Unterlagen zur Einrichtung der ZAC "Pech Auriol - Le Cros" zuständig ist, d.h. die Gemeinde Villeneuve-lès-Béziers, die Zusammenfassung der Anmerkungen und Vorschläge der Öffentlichkeit sowie die Antworten des Projektträgers auf diese Anmerkungen und Vorschläge veröffentlichen. Diese Dokumente werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten auf der Website des Rathauses und auf der Internetseite des Beteiligungsverfahrens unter folgender Adresse einsehbar sein: https://www.democratie-active.fr/zac-pech-auriol-le-cros-ppve/

Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung auf elektronischem Wege wird die Akte zur Einrichtung der ZAC "Pech Auriol - Le Cros", die gegebenenfalls geändert wurde, um den Bemerkungen, Stellungnahmen und Vorschlägen Rechnung zu tragen, dem Stadtrat von Villeneuve-lès-Béziers zur Genehmigung vorgelegt.

Entwurf der ZAC La Claudery

Mit Beschluss Nr. 2021/02 vom 22. Februar 2021 beschloss der Gemeinderat die Erschließung des Sektors "La Claudery" im Rahmen des ZAC-Verfahrens mit der Bezeichnung "La Claudery".

Die Bestimmung dieses Sektors ist es, einen Wirtschaftsraum ohne Kohärenz und Gesamtplanung zu requalifizieren und ein Dienstleistungszentrum zu schaffen.

 Aktualisierung 2024 :

Ausgleichsprojekt für das Castelfort Montblanc Anwesen

ÖKOLOGISCHER AUSGANGSZUSTAND_KOMPENSATIONSSTANDORT KASTELFORT_ALTEMIS-202312

Neue Strecke Montpellier-Perpignan

Zonierungsplan des PLU mit den reservierten Standorten Nr. 11 und 12 zugunsten von SNCF RÉSEAU :

Teil 4.2 - Graphische Darstellung 1-7500 Villeneuve

PPR

Technologisches PPR "MINGUEZ".

Datum der Genehmigung: 06/03/2013

Genehmigungsbeschluss

Genehmigungsbeschluss

Präsentationsbericht

Zoning-Karte

Verordnung 

Anhänge

Karte der Gefährdung

Sonstige Anhänge

Technologisches PPR "GAZECHIM".

Datum der Genehmigung: 03/08/2015

Genehmigungsbeschluss

Präsentationsbericht

Zoning-Karte

Verordnung 

Anhänge

Sonstige Anhänge

Kenntnisnahme (Porter à connaissance, PAC) nach den Überschwemmungen im Oktober 2019.

RISIKOSTUDIEN, DIE DEN GEMEINDEN ZUR KENNTNIS GEBRACHT WURDEN

Wenn in einer Gemeinde ein Plan zur Vorbeugung von Naturgefahren genehmigt wurde, werden die Baumöglichkeiten durch diesen Plan genau begrenzt. Er ist jedoch nicht die einzige Informationsquelle, die berücksichtigt werden muss, und alle verfügbaren zusätzlichen Kenntnisse über Risiken müssen genutzt werden, um das Risiko zu bewerten, insbesondere bei der Erstellung von Stadtplanungsdokumenten und bei der Prüfung von Stadtplanungsgenehmigungen. Der Präfekt muss den Gemeinden alle technischen Studien, die ihm zur Verfügung stehen und die für die Ausübung ihrer Zuständigkeit im Bereich der Stadtplanung notwendig sind, übermitteln (Artikel L.132-2 des Städtebaugesetzes). Zu diesem Zweck wurden die unten aufgeführten Studien zur Kenntnis gebracht. Quelle: Präfektur des Departements Hérault

Überschwemmung

28/09/2020

Gefahrenkarte für das Hochwasser am 23. Oktober 2019 und zugehörige Planungshinweise

Piece Annex - PAC- Karte Alea Überschwemmung Villeneuve-les-Beziers 2020-09-28

Teil Anhang - PAC- Merkblatt zur Hochwassergefahrenkarte 23. Oktober 2019

PAC_PHE_Villeneuve_les_Beziers_2020_09_28

Multi-Risiken

09/06/2017

Karte(n) zur Definition der natürlichen oder technologischen Risiken von Campingplätzen und Freizeitparks im Departement Hérault. Diese Blätter fassen für jede Einrichtung auf der Grundlage aller Informationen, die von oder im Auftrag des Staates erstellt wurden, die Abgrenzung der Gebiete zusammen, die einem vorhersehbaren natürlichen oder technologischen Risiko ausgesetzt sind, sowie das Ausmaß der Gefährdung. Eine Kartographie, die es ermöglicht, den Campingplatz in Bezug auf die berücksichtigten Risiken zu lokalisieren, ist ebenfalls beigefügt.

ZIP-Archiv mit allen Datenblättern der Campingplätze in der Gemeinde

Verordnung über die Regenwasserkanalisation der Communauté d'Agglomération Béziers Méditerranée

Zweck dieser Verordnung ist es, die besonderen Maßnahmen festzulegen, die auf dem Gebiet des Gemeindeverbandes in Bezug auf die Kontrolle des Abflusses, die Behandlung und die Einleitung von Regenwasser in die öffentlichen unterirdischen oder offenen Netze vorgeschrieben sind. In diesem Sinne präzisiert er den allgemeinen gesetzlichen Rahmen.

Auszug aus der Verordnung abrollen

7- Allgemeine Regeln

a) Der Anschluss von Regenwasser an das Abwassersystem oder an ein autonomes Abwassersystem ist verboten.

b) Es wird gefordert, dass jede Erhöhung des Abflusses, die durch neue Bodenversiegelungen (Schaffung oder Erweiterung bestehender Gebäude oder Infrastrukturen) verursacht wird, durch den Einsatz von Vorrichtungen zur Speicherung von Regenwasser auf dem Grundstück (Versickerungsbecken oder Rückhaltung) oder durch andere alternative Techniken* ausgeglichen wird.

Neue Versiegelungen müssen mit 130 Litern/m² ausgeglichen werden. (Minimum) mit einer maximalen Leckrate von 50 l/s pro ha versiegelter Fläche.

Wenn eine Versickerung nicht möglich ist (oder die Versickerungsrate nicht ausreicht) und es keinen Abfluss gibt, kann eine diffuse Versickerung mit einer regulierten Rate von 5 l/s/ha versiegelter Fläche in Betracht gezogen werden, wenn die Gemeinde dem zustimmt.

Das zu verwendende Rückhaltevolumen beträgt in diesem Fall : 170 l/m² versiegelter Fläche.

c) Die Entleerung des gelagerten Volumens muss vorrangig durch Infiltration und nicht durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation erfolgen.

d) Bei Baugenehmigungen, die den Abriss bestehender Gebäude beinhalten, muss die Dimensionierung der Anlagen die gesamte versiegelte Fläche der Grundstückseinheit berücksichtigen, unabhängig vom Grad der vorherigen Versiegelung.

e) Im Rahmen von Gruppenbebauungsprojekten (Wohnsiedlungen, ZAC...) müssen die Speicheranlagen für das gesamte Projekt gemeinsam genutzt werden, um eine Speicherung auf jedem einzelnen Grundstück zu vermeiden. Speicheranlagen, die im Rahmen von Parzellierungsgenehmigungen geschaffen werden, müssen für die Straße und die gesamte versiegelte Fläche, die auf jedem Grundstück realisiert werden kann, dimensioniert werden.

* Alternative Techniken ergänzen oder ersetzen die klassische Kanalisation über Sammelleitungen. Die Hauptfunktion dieser Methoden besteht darin, die Spitzenabflüsse zu begrenzen, um eine Konzentration des Wassers in den gesättigten Netzen zu vermeiden:

  • durch Infiltration, wenn der Boden dafür geeignet ist und außerhalb der Schutzzonen von Wasserentnahmestellen,
  • durch temporäre Speicherung des Regenwassers, bevor es kontrolliert in das nachgeschaltete System (Sammler, Rinnen, Graben ...) abgegeben wird, wenn eine Versickerung nicht möglich oder verboten ist,
  • durch eine Kombination von zeitweiliger Lagerung und Infiltration.

Ein nicht erschöpfender Katalog von Techniken zur Speicherung auf der Parzelle ist im Anhang der Verordnung aufgeführt: Schlammloch, Graben, Drainagegraben, Speicherdach, poröse Böden, Wasserspeicher...

Informationsmappen Rathaus

Mairie Information Pack Free

Avenue Pierre Bérégovoy Pôle Méditerranée

Link zum Dossier

Informationspaket Rathaus

(Entspricht den Spezifikationen des Bienengesetzes und dem Erlass vom 12. Oktober 2016)Bezüglich der Errichtung einer neuen Funkanlage Standort T04D49

3 avenue ANDRE PALMADE 34420 VILLENEUVE-LES-BEZIERS

Informationsmappe Rathaus - ANDRÉ PALMADE T04D49

Informationspaket Rathaus

(Entspricht den Spezifikationen des Bienengesetzes und dem Erlass vom 12. Oktober 2016)Betreffend die Errichtung einer neuen Funkanlage Standort T03FA1 als Ersatz für eine andere - Chemin du Cros 34420 CERS

Link zum Dossier : Informationspaket Rathaus Ch du Cros

Fiches-conseil: Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder Neubau in alten Zentren

Um das Erbe und die Harmonie der alten Zentren zu erhalten, hat die Drac Occitanie in Zusammenarbeit mit allen 13 Unités départementales de l'architecture et du patrimoine (Udap) und den Conseils d'architecture, d'urbanisme et de l'environnement (CAUE) der Region Überlegungen angestellt, um Beratungsblätter "Altes Zentrum" zu erstellen.

Diese Merkblätter sind ein Beratungs- und pädagogisches Instrument, das sich vor allem an die breite Öffentlichkeit und an alle Akteure im Bereich der Lebensqualität richtet. Sie dienen als Leitfaden für Maßnahmen in alten Zentren zur Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder zum Bau.

Jeder Ratgeber bezieht sich auf ein bestimmtes Element der Architektur und Landschaft: Fassaden, Dächer, Fenster, Fensterläden, Türen, aber auch Schmiedearbeiten oder thermischer Komfort.

Verputzte Fassaden

PDF - 2 MB

1 - Verputzte Fassaden

Die Endverarbeitung von Putz

PDF - 4 MB

2 - Verputzte Endprodukte

Fassaden aus Quadersteinen

PDF - 3 MB

3 - Steinfassaden

Steindekorationen

PDF - 3 MB

4 - Stein-Dekor

Dächer mit Kanalziegeln

PDF - 2 MB

5 - Ziegeldächer

Dachüberstände

PDF - 2 MB

6 - Dachüberstände

Die Fenster

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7 - Fenster

Die Fensterläden

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8 - Fensterläden

Die Türen

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9 - Türen

Die Schmiedearbeiten

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10 - Schmiedearbeiten

Die Zäune

PDF - 3 MB

11 - Zäune

Vor dem Haus

PDF - 3 MB

12 - Vor dem Haus

Änderungen an den Buchten

PDF - 2 MB

13 - Änderung der Buchten

Änderungen am Dach

PDF - 2 MB

14 - Änderungen am Dach

Thermischer Komfort

PDF - 1 MB

15 - Thermischer Komfort

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