Der lokale Städtebauplan (P.L.U.) ist der Nachfolger des Bodennutzungsplans (P.O.S.). Der PLU wurde am 23. August 2007 vom Gemeinderat genehmigt. Seitdem wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Der gesamte P.L.U. kann auf der Website eingesehen werden. Geoportal.
Plan der öffentlichen Dienstbarkeiten 1_7500
OAP (Änderung Nr. 8 der PLU)
OAP (Änderung Nr. 7 der PLU)
OAP (Änderung Nr. 6 der PLU)
Piece Annex - PAC- Karte Alea Überschwemmung Villeneuve-les-Beziers 2020-09-28
Änderung Nr. 8 der PLU
2023 31 Beschlussfassung über die Genehmigung der Änderung Nr. 8 der PLU
Teil 3 - Grafische Darstellung der Regeln im Maßstab 1-7500e
Teil 4 - Schriftliche Regelungen
Piece Annexe - AP DDTM34-2022-05-12955 Erneuerung ZPP Phase 2 LNMP & Anhang karto
Piece Annex - PAC- Karte Alea Überschwemmung Villeneuve-les-Beziers 2020-09-28
Piece Annex - PAC- notice associated a flood risk map 23. Oktober 2019
Was ist ein P.L.U.?
Der P.L.U. ermöglicht die Aufteilung des Gemeindegebiets in verschiedene Zonen entsprechend ihrer Eigenschaften (Wohngebiet, Einzel- und Mehrfamilienhäuser, Stadtzentrum, wirtschaftliche Aktivitäten, Grünflächen, Natur...) und legt die von der Gemeinde geplanten Projekte fest. Er legt die allgemeinen Regeln und Vorschriften für die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet fest. Seine Bestimmungen haben einen Einfluss auf unser tägliches Leben (Wohnen, Verkehr, Parken, Handel, Wirtschaftstätigkeit, Kultur, Sport, Umwelt...).
- Es ist ein Rechtsdokument von allgemeiner Bedeutung der für alle (natürliche und juristische Personen) verbindlich ist und auf den bei der Bearbeitung von Anträgen auf Bodennutzung (Baugenehmigung, vorherige Erklärung) Bezug genommen wird.
- Dies ist ein regulatorisches Dokument Er gilt für alle Grundstücke in der Gemeinde, unabhängig von den Eigentümern. Er präzisiert und regelt die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet.
- Es ist ein Dokument zur Stadtplanung Er reserviert Grundstücke für die Schaffung von Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen (Straße, Schule, Sportplatz, Pacs und öffentlicher Garten...).
Es handelt sich jedoch nicht um ein Programmierungsdokument, das einen Zeitplan für Arbeiten oder Entwicklungen festlegt.
Welche Dokumente bilden einen P.L.U.?
Der lokale Städtebauplan umfasst einen Präsentationsbericht, einen Entwurf für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde, eine Verordnung und grafische Dokumente. Er kann außerdem Planungsleitlinien für Stadtteile oder Sektoren enthalten, die gegebenenfalls mit grafischen Unterlagen versehen sind.
- Der Präsentationsbericht enthält eine Diagnose der Gemeinde zu verschiedenen Themen: Demographie, Wohnraum, Aktivitäten, Verkehr, öffentliche Einrichtungen... Er analysiert insbesondere den Anfangszustand der Umwelt. Schließlich ermöglicht sie es, die vorgeschlagenen städtebaulichen Entscheidungen zu begründen.
- Der P.A.D.D. definiert die allgemeinen Planungs- und Städtebauleitlinien für die gesamte Gemeinde. Es handelt sich um das Kernstück des P.L.U., alle anderen Teile des Dokuments müssen mit ihm vereinbar sein. Sein Inhalt stützt sich auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung:
- die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen städtischer Entwicklung und dem Schutz von Naturräumen,
- Gewährleistung einer sozialen und städtischen Mischung
- den Raum sparsam zu nutzen, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
- Die Verordnung legt in Übereinstimmung mit dem P.A.D.D. die allgemeinen Regeln und Dienstbarkeiten für die Nutzung des Bodens fest.
- Graphische Dokumente (Pläne) sind eine grafische Umsetzung der Verordnung. Sie zeigen insbesondere die städtischen Gebiete "U", die städtebaulichen Gebiete "AU", die landwirtschaftlichen Gebiete "A" und die natürlichen Gebiete "N".
- Die Planungsrichtlinien die sich auf Stadtteile oder Gebiete beziehen, die aufgewertet, saniert, strukturiert oder entwickelt werden sollen.
Anhänge, die zu Informationszwecken folgende Informationen enthalten: öffentliche Dienstbarkeiten (historische und natürliche Denkmäler und Stätten, Flugverkehr, Pläne zur Gefahrenvermeidung...).