Städtebauliche Schritte

Die Erteilung einer Städtebaugenehmigung ermöglicht es der Gemeinde, die Übereinstimmung der Arbeiten mit den Städtebauvorschriften zu überprüfen. Je nach Umfang der Arbeiten muss eine Genehmigung (Baugenehmigung, Raumplanungsgenehmigung...) oder eine vorherige Erklärung eingereicht werden. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, sollten Sie sich beim Stadtplanungsamt nach Informationen über das Grundstück erkundigen, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Für alle städtebaulichen Projekte können Sie die unten stehenden CERFA-Formulare herunterladen.

Vorherige Erklärung

Eine vorherige Meldung von Arbeiten ist unter anderem in den folgenden Fällen erforderlich:

  • Neubau (Garage, Nebengebäude...) oder Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, die zur Schaffung einer Bodenfläche oder einer Grundfläche zwischen 5 m² und 20 m² führen.
  • Bei Arbeiten an einem bestehenden Gebäude wird dieser Schwellenwert auf 40 m² erhöht, wenn sich das Gebäude in einem städtischen Gebiet befindet, das von einem lokalen Städtebauplan (PLU) oder einem Flächennutzungsplan (POS) abgedeckt wird.
  • Bau einer Mauer mit einer Höhe über dem Boden von 2 m oder mehr
  • Bau eines Swimmingpools, dessen Becken eine Fläche von bis zu 100 m² hat und nicht abgedeckt ist oder dessen Abdeckung (fest oder beweglich) eine Höhe über dem Boden von weniger als 1,80 m hat.
  • Arbeiten, die das ursprüngliche äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern (z.B. Austausch eines Fensters oder einer Tür durch ein anderes Modell, Durchbruch eines neuen Fensters, Wahl einer neuen Farbe für den Fassadenanstrich).
  • Renovierungsarbeiten, wenn sie in einem Gebiet stattfinden, das unter besonderem Schutz steht (z.B. in der Nähe eines historischen Monuments)
  • Änderung der Zweckbestimmung eines Raumes (z.B. Umwandlung eines Geschäftsraumes in einen Wohnraum) ohne Änderung der tragenden Strukturen oder der Fassade des Gebäudes
  • Durchführung einer Grundstücksteilung, insbesondere um eine oder mehrere Parzellen abzutrennen.

1 Monat (oder 2 Monate) für die Bearbeitung des vollständigen Antrags*.. Nach Erhalt der Genehmigung muss der Petent die Informationen über die Voranmeldung auf dem Grundstück aushängen.
Die Voranmeldung ist 3 Jahre gültig. (gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen) und kann um ein Jahr verlängert werden, wenn der Antrag spätestens zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum gestellt wird.

Städtebauliches Zertifikat

Städtebauliches Informationszertifikat

Er informiert über :

  • die für das Grundstück geltenden städtebaulichen Vorschriften (Vorschriften eines lokalen Bebauungsplans)
  • Administrative Beschränkungen des Eigentumsrechts: öffentliche Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Schutzzone im Umkreis eines historischen Monuments...
  • die Liste der Steuern und städtebaulichen Beteiligungen: Entwicklungssteuer, partnerschaftliches städtisches Projekt...

Operatives Städtebauzertifikat

Zusätzlich zu den Informationen, die das Informationszertifikat enthält, gibt es an :

  • ob das Grundstück für die Durchführung des Projekts genutzt werden kann
  • und den Zustand der bestehenden oder geplanten öffentlichen Einrichtungen (Straßen und Netzwerke), die das Grundstück erschließen.

Die Frist für die Bearbeitung beträgt 1 Monat für das einfache Informationszertifikat und 2 Monate für das präoperative Urbanisierungszertifikat.

Das Städtebauzertifikat ist 18 Monate gültig und kann um ein Jahr verlängert werden..

*unter Bedingungen.

Erhalt von Informationen über das Kataster
Die Katasterpläne der Gemeinde können im Rathaus bei der Abteilung für Stadtplanung eingesehen werden oder auf der Website : www.cadastre.gouv.fr

Ein Eigentumsnachweis kann vom Eigentümer beim Stadtplanungsamt angefordert werden.

Baugenehmigungen

Sie ist in den folgenden Fällen obligatorisch:

  • Bauvorhaben, die mehr als 40 m² Geschossfläche oder Grundfläche schaffen
  • Änderung der Zweckbestimmung, die mit einer Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes oder der tragenden Strukturen einhergeht (z.B. Umwandlung einer Wohnung in ein Geschäftslokal)
  • Änderung des Gebäudevolumens und Schaffung oder Vergrößerung einer Öffnung in einer bestehenden Mauer.

Untersuchungsfrist von 3 Monaten (oder 2 Monaten)*.. Nach Erhalt der Genehmigung muss der Petent die Informationen über die Baugenehmigung auf dem Grundstück aushängen.
Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. (gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen) und kann um 1 Jahr verlängert werden, wenn der Antrag spätestens 2 Monate vor dem Fälligkeitsdatum gestellt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Bauen ohne Genehmigung oder ohne vorherige Erklärung Sanktionen nach sich zieht: Geldstrafen, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder Abriss des Gebäudes können vom Richter verlangt werden.

Genehmigung zur Erschließung

Eine Erschließungsgenehmigung ist insbesondere erforderlich für :

  • die Durchführung von Maßnahmen zur Aufschürfung (Grabung) und Anhebung (Erhöhung) des Bodens mit einer Tiefe oder Höhe von mehr als 2 m, die eine Fläche von 2 ha oder mehr (20.000 m²) betreffen.
  • die Schaffung oder Vergrößerung eines Campingplatzes für mehr als 20 Personen oder mehr als 6 Zelte, Wohnwagen oder mobile Freizeitwohnsitze oder leichte Freizeitwohnungen
  • die Durchführung von Parzellierungsmaßnahmen, die keiner vorherigen Erklärung bedürfen.

3-monatige Untersuchungsfrist*.. Nach Erhalt der Genehmigung muss der Petent die Informationen über die Erschließungsgenehmigung auf dem Grundstück aushängen.

Die Erschließungsgenehmigung ist 3 Jahre gültig. und verlängerbar um 1 Jahr wenn der Antrag spätestens 2 Monate vor dem Fälligkeitsdatum gestellt wird.

Abrissgenehmigung

ABRISSGENEHMIGUNG

Die Abrissgenehmigung ist obligatorisch* vor allen Abrissarbeiten (bei Wiederaufbau kann die Abrissgenehmigung in die Baugenehmigung integriert werden).

2 Monate Bearbeitungsfrist*.. Nach Erhalt der Genehmigung muss der Petent die Informationen über die Abrissgenehmigung auf dem Grundstück aushängen.

Die Abrissgenehmigung ist 3 Jahre gültig und kann um 1 Jahr verlängert werden.Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum gestellt werden.

Anschluss Enedis

Der Dienst Enedis-Anschluss steht Ihnen im Rahmen eines Neubaus für den Anschluss Ihres Hauses an das Stromnetz zur Verfügung. Dieser Schritt sollte von Beginn Ihrer Bauarbeiten an geplant werden, damit die Fristen nicht zu lang werden. Um einen Termin mit den Anschlussdiensten von Enedis zu vereinbaren, können Sie entweder über die oben genannte Plattform Kontakt aufnehmen oder direkt einen Termin per Telefon vereinbaren unter 09 70 83 19 70. Sobald die Intervention erfolgt ist, müssen Sie sich an einen Lieferanten wenden, um die Inbetriebnahme durchzuführen. kelwatt einen Vergleichsrechner, um alle verfügbaren Anbieter zu finden.

Merkblätter und Formulare, die vor Beginn der Arbeiten auszufüllen sind, können Sie von der Website Offizielle Website des Staates.

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